Eizellenspende Schweiz: Aktuelle Rechtslage (2025)
Die Eizellenspende in der Schweiz ist ein sensibles Thema der Reproduktionsmedizin. Viele Paare fragen sich, ob diese Art der künstlichen Befruchtung in der Schweiz erlaubt ist oder ob sie für eine Behandlung ins Ausland müssen. Hier findest du den aktuellen rechtlichen Stand.

Das Wichtigste in Kürze
Die Eizellenspende ist in der Schweiz derzeit verboten (Stand: September 2025).
Erlaubt sind IVF in der Schweiz mit eigenen Eizellen sowie die Samenspende. Letztere für verheiratete Paare und seit 2022 auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt die Grenzen: Maximal 12 Embryonen dürfen entwickelt, aber nur ein Embryo pro Transfer eingesetzt werden.
Der Bundesrat hat 2024 Eckwerte beschlossen, um die Eizellenspende künftig zuzulassen – die Gesetzesänderung ist aber noch nicht in Kraft.
Eizellenspende in der Schweiz: Aktueller rechtlicher Rahmen (2025)
Aktuell ist die Eizellenspende in der Schweiz verboten. Diese Regelung basiert auf dem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), das seit 2001 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes war es, den rechtlichen Rahmen für die künstliche Befruchtung in der Schweiz klar zu definieren und ethische Grenzen zu ziehen.

IVF (In-vitro-Fertilisation) mit eigenen Eizellen und den Spermien des Partners
Samenspende – bis 2022 nur für verheiratete Paare, seither auch für gleichgeschlechtliche Paare im Rahmen der „Ehe für alle“
Entwicklung von maximal 12 Embryonen pro Behandlungszyklus
Transfer von nur einem Embryo pro Zyklus (Single-Embryo-Transfer)
Eizellenspende und Embryonenspende
Leihmutterschaft
Verwendung von Eizellen Dritter bei IVF
Gesetzesänderungen bezüglich IVF und FMedG
Die rechtlichen Grundlagen der Reproduktionsmedizin in der Schweiz befinden sich im Wandel. Im Jahr 2024 hat der Bundesrat Eckwerte beschlossen, die eine umfassende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) vorbereiten sollen. Ziel ist es, die Behandlungsmöglichkeiten an die medizinische Realität und an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Geplante Neuerungen
Zulassung der Eizellenspende: Künftig soll es auch Frauen möglich sein, mit gespendeten Eizellen eine IVF (In-vitro-Fertilisation = künstliche Befruchtung) in der Schweiz durchzuführen.
Klare Rahmenbedingungen: Die Eizellenspende soll streng reguliert werden u. a. durch Transparenzpflichten, ein Alterslimit für Spenderinnen und Dokumentation der Spenderidentität.
Weiterentwicklung bestehender Regeln: Die heute gültigen Grenzen bei der Zahl der Embryonen und beim Single-Embryo-Transfer sollen dabei aber bestehen bleiben.
Aktuelle Lage und Ausblick
Die Eizellenspende in der Schweiz ist nach wie vor verboten. Paare, die auf diese Methode angewiesen sind, müssen aktuell eine Behandlung im Ausland in Betracht ziehen. Gleichzeitig arbeitet die Politik an einer Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes, die die Eizellenspende künftig legalisieren könnte. Bis dahin gilt es, sich gut zu informieren, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die eigenen Optionen sorgfältig abzuwägen.
Häufigste Fragen & Antworten
Ist die Eizellenspende in der Schweiz aktuell erlaubt?
Nein. Die Eizellenspende ist in der Schweiz derzeit (Stand: 09/2025) verboten. Erlaubt sind nur IVF (künstliche Befruchtung) mit eigenen Eizellen und der Samenspende.
Wann könnte die Eizellenspende in der Schweiz legal werden?
Der Bundesrat hat 2024 Eckwerte beschlossen, um die Eizellenspende künftig zuzulassen. Bis die Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird es jedoch noch mehrere Jahre dauern.
Wo können Schweizer Paare eine Eizellenspende durchführen lassen?
Viele Betroffene weichen auf Länder wie Spanien, Tschechien oder Griechenland aus, wo die Eizellenspende bereits seit Jahren erlaubt und gut reguliert ist.
Hast du Fragen?
Gerne helfen wir dir weiter.